Die Geschichte der Wappen von Rodenbach
Wie die früher selbständige Gemeinde Niederrodenbach zu
ihrem Wappen kam
Wie viele andere hessische Gemeinden auch, verfügte die
Gemeinde Niederrodenbach bis zum 30.10.1961 nicht über
ein eigenes Wappen. Im Mittelpunkt des Dienstsiegels der
Gemeinde Niederrodenbach stand der Hessische Löwe.
Mit Schreiben vom 25.1.1961 - Niederrodenbach zählte ca.
3.600 Einwohner - beantragte der damalige Bürgermeister
Hermann Knobel formell über den Landrat des Landkreises
Hanau beim Hessischen Minister des Innern in Wiesbaden
die Genehmigung zur Führung eines Gemeindewappens,
"das im Dienstsiegel und auf Briefköpfen zukünftig
geführt werden soll". Gleichzeitig schrieb er an
das Staatsarchiv in Wiesbaden: "Die Gemeinde
wünscht, wie dies viele Gemeinden im Landkreis tun,
zukünftig ein Wappen zu führen." Zur Vorbereitung
des Antrages an das Staatsarchiv hatte bereits vorher
der in Niederrodenbach lebende Kunstmaler und Graphiker
Jakob Wilhelm Günther einen Entwurf erarbeitet, "den
wir Sie bitten zu prüfen und uns gegebenenfalls einen
Gegenvorschlag zu unterbreiten". Zu dem Wappenbild
gab der Niederrodenbacher Bürgermeister Hermann Knobel
noch folgende Erläuterungen:
1.Die Grundfarbe des Wappens ist rot.
Es wird von links unten nach rechts oben von einem
sandfarbenen Querfeld durchzogen, welches
den Rodenbach darstellen soll. Als
Alternativvorschlag: Die Kinzig darstellen, Farbe
hellblau.
2. Das in dem sandfarbenen - bzw. hellblauen - Querfeld
untergebrachte Spargelbund soll auf die
besondere wirtschaftliche Bedeutung des Kinzigtaler
Spargelanbaues hinweisen. Der Spargelanbau
in der Gemarkung Niederrodenbach kann bereits auf
eine 30-jährige Tradition zurückblicken.
Etwa 1/6 aller Einwohner bauen Spargel an. Der
jährliche Bruttoerlös kann mit ca. 400.000,- DM
angenommen werden.
3. Im Wappen links oben ist das Wappen der Grafschaft
Hanau, zu der die Gemeinde Niederrodenbach
früher gehörte, gezeigt.
4. Im unteren rechten Feld ist der noch vorhandene und
zur früheren Befestigungsanlage gehörende
Wehrturm untergebracht. Seit Jahren trägt seine
Spitze ein Storchennest. Es war früher und
ist auch heute noch ein Anziehungspunkt für viele
Besucher. Neben dem alten Kirchturm ist der
Wehrturm eine weiteres Wahrzeichen der Gemeinde.
Um die Bedeutung eines eigenen Wappens für die Gemeinde
Niederrodenbach zu unterstreichen, bot der Bürgermeister
an, die Angelegenheit gerne auch gemeinsam mit Herrn
Jakob Günther in Wiesbaden mündlich zu erörtern. Bereits
wenige Tage später erreichte den Bürgermeister die nicht
erfreuliche Antwort des Hauptstaatsarchives vom 9.
Februar 1961: "Auf Ihr Schreiben vom 3 1. v. M.
gestatten wir uns folgendes zu erwidern:
Die übersandte Zeichnung stellt mit ihrer Beschriftung
einen Entwurf für ein Siegel dar. Das darin enthaltene
Wappenbild, das Sie dankenswerterweise im einzelnen
erläutert haben, kann jedoch zu unserem Bedauern nicht
gebilligt werden, da es einen grundlegenden heraldischen
Fehler aufweist. Es widerspricht dem heraldischen
Grundsatz möglichster Einfachheit. Der Entwurf vereinigt
nämlich nicht weniger als vier Embleme miteinander, von
denen zwei (das hanauische Wappen mit dem Schwan und der
Turm mit dem Storchennest) auch noch Doppelbilder
darstellen. Grundsätzlich müssen jedoch nach alten wie
nach modernen heraldischen Gesichtspunkten Wappen so
einfach wie möglich sein, um ihrer Anforderung, ein
klares, weithin erkennbares und ausdrucksvolles Symbol
des Wappeninhabers darzustellen, genügen zu können. Auf
jeden Fall ist zu vermeiden, in dem Wappen eine
gedrängte Fülle kleiner und kleinster Zeichen
unterzubringen, die den Versuch machen, Tätigkeit und
Geschichte des Ortes zusammenfassend darzustellen. Im
einzelnen weisen wir daraufhin, daß die Aufnahme des
vollständigen hanauischen Schildes mit Helmzier in ein
Gemeindewappen nicht angebracht ist. Hierfür kommt (nach
dem heraldischen Grundsatz des pars pro toto und der
politischen Lage) lediglich ein Teil aus dem hanauischen
Wappenschild in Frage. Ferner ist durchaus zweifelhaft,
ob das Spargelbund in ein Wappen der Gemeinde
aufgenommen werden sollte, zumal der Anbau erst wenige
Jahrzehnte alt und es zudem völlig ungewiß
ist, wie lange sich diese Kultur halten wird. Es ist
aber keinesfalls zu empfehlen, ein Emblem in ein
auf die Dauer geschaffenes Wappen aufzunehmen, das auf
eine vielleicht nur vorübergehende wirtschaftliche
Betätigung einzelner Einwohner des Ortes hinweist. Zur
Aufnahme in ein Wappen eignen
sich vielmehr in der Regel nur langüberlieferte
gemeinsame Wahrzeichen einer Gemeinde, wie im
vorliegenden Fall etwa der Turm mit dem Storchennest..."
Abschließend bietet das Hauptstaatsarchiv an, der
Gemeinde eigene Vorschläge zu machen und sie durch einen
dem Hauptstaatsarchiv bekannten Heraldiker ausführen zu
lassen. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen und das
Hauptstaatsarchiv am 8.3.1961 beauftragt, für ca. 90,-
DM Honorarkosten des Heraldikers einen Entwurf für ein
Gemeindewappen herstellen zu lassen. Zu dem Entwurf des
Heraldikers Heinz Ritt aus Bad Nauheim für ein
Niederrodenbacher Gemeindewappen beschloß die
Gemeindevertretung unter ihrem Vorsitzenden August Noll
in ihrer Sitzung am 18.8.1961 einstimmig: "Der Entwurf
des Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden für ein
Gemeindewappen der Gemeinde Niederrodenbach wird
angenommen". Der Entwurf sah in Gold eine grüne
Blätterkrone mit roten Steinen vor. Grundlage bildete
das Niederrodenbacher Gerichtssiegel des 18.
Jahrhunderts. Dieses enthielt eine Blätterkrone über
einem Schild, die im Entwurf um die rote Farbe der
Steine ergänzt zu einem Wappenbild vereinigt wurden. Die
Reinzeichnungen gingen am 2.10.1961 im Rathaus ein und
bereits am 5.10.1961 wurde erneut der Antrag auf
Genehmigung dieses Wappens beim Hessischen Minister des
Innern gestellt.
Dem Antrag wurde auch das Gutachten des
Hauptstaatsarchivs vom 29.9.1961 mit folgendem Wortlaut
beigefügt:
"Hauptstaatsarchiv
Wiesbaden, den 29.9.1961
zu Tgb. Nr. 3359/61/Dr. Ddt
G u t a c h t e n
über das von der Gemeinde N i e d e r r o d e n b a c h
beantragte Gemeindewappen
Die Gemeinde Niederrodenbach hat seit einiger Zeit mit
dem hiesigen Hauptstaatsarchiv wegen der Einführung
eines Gemeindewappens verhandelt. Dabei hatte sich die
Gemeinde davon überzeugt. daß das in den beiliegenden
Zeichnungen dargestellte Wappen einem neueren Entwurf,
wie er zunächst geplant war, vorzuziehen ist. Die
abgebildete Blätterkrone stellt nämlich das Zeichen des
Niederrodenbacher Gerichtssiegels dar, das schon aus dem
18. Jahrhundert stammt und wahrscheinlich, wie die
Siegel der anderen Gemeinden des Amtes Bücherthal, im
Jahre 1755 eingeführt worden ist. Dabei kann jedoch kein
Zweifel bestehen, daß das in dieses amtliche Siegel
übernommene Emblem ein Ortszeichen von Niederrodenbach
ist, das dort schon seit langem gebräuchlich und bekannt
war. Das ist aus der Parallelität zu vielen anderen
Fällen sicher zu schließen. Die Blätterkrone von
Niederrodenbach empfiehlt sich auch deswegen zur
Übernahme in ein modernes Ortswappen, weil sie eine
heraldisch völlig einwandfreie Form darstellt, die alle
Forderungen erfüllt, die an ein Wappenbild zu stellen
sind. Aus diesem Grunde ist das vorliegende Wappen
bereits in das vom Hauptstaatsarchiv herausgegebene
Hessische Ortswappenbuch übernommen worden. Dort finden
sich auch eine entsprechende Beschreibung und kurze
Begründung der Wappenherkunft. Das Hauptstaatsarchiv
unterstützt den Antrag der Gemeinde auf Verleihung eines
Ortswappens nach beiliegendem Muster.
Die Wappenbeschreibung lautet:
In Gold eine grüne Blätterkrone mit roten Steinen.
I.A.
gez. Dr. Demandt"
Bereits vier Wochen später, am 10. November 1961,
ging die Urkunde über die Genehmigung zur Führung eines
Wappens im Niederrodenbacher Rathaus ein.
Wie die früher selbständige Gemeinde
Oberrodenbach zu ihrem Wappen kam
Nachdem die Nachbargemeinde Niederrodenbach
über ein eigenes Wappen in ihrem Dienstsiegel verfügte,
wollte Oberrodenbach dem nicht nachstehen. In einem kurz
und knapp gehaltenen Brief vom 4.4.1962 schreibt der
damalige Bürgermeister Richard Rosenberger an das
Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden: "Die Gemeinde
Oberrodenbach beabsichtigt ein Wappen einzuführen. Wir
dürfen Sie deshalb hiermit um geeignete Vorschläge
bitten."
Bereits am 28.4.1962 erhielt der Oberrodenbacher
Bürgermeister die recht ausführliche Antwort des
Hauptstaatsarchives vom 27.4.1962:
"Das Hauptstaatsarchiv ist gern bereit, Ihnen bei
der Beschaffung eines Ortswappens behilflich zu sein.
Geeignete Wappenvorschläge sind jedoch schwer zu machen,
da die Gemeinde anscheinend keine eigenen wappenmäßigen
Überlieferungen besitzt. Soweit mir bekannt ist,
befindet sich jedoch in Oberrodenbach ein Bildstock des
18. Jahrhunderts, der auf der einen Seite ein Kruzifixus
und auf der anderen Seite ein anderes Zeichen enthält,
das möglicherweise als Ortszeichen gelten kann und daher
für die Übernahme in ein Gemeindewappen besonders gut
geeignet wäre. Ich wäre Ihnen daher verbunden, wenn Sie
sich dazu einmal äußern würden und vor allen Dingen ein
Foto dieses Bildstockes beschaffen könnten, auf dem das
genannte Zeichen so gut zu erkennen ist, daß es als
Vorlage für eine Zeichnung dienen kann. Die Abbildung in
dem Werk 'Hanau - Stadt und Land' (hrsg. vom Hanauischen
Geschichtsverein 1954) ist mir bekannt, doch reicht die
dortige Abbildung nicht als zeichnerische Vorlage aus.
Sollte dort die Meinung bestehen, daß dieses Zeichen
nicht als Wappenvorlage benutzt werden soll, dann könnte
man an eine Kombination von Hoheitszeichen, die aber die
frühere Geschichte des Ortes aussagen, denken. Da die
Gemeinde jahrhundertelang dem St. Peterstift in Mainz
gehörte und seit Mitte des 16. Jahrhunderts Kurmainz
Hoheitsrechte geltend macht, wäre eine Kombination von
deren Wappensymbolen, nämlich Rad und Schlüssel, für ein
modernes Gemeindewappen geeignet. Wir bitten um Ihre
Mitteilung."
Angesichts dieser Antwort entschieden sich die
Oberrodenbacher, ihren Ehrenbürger und Heimatforscher
Prof. Dr. Aloys Ruppel in Mainz um Hilfe zu bitten.
Ruppel, der eine kleine Chronik über die Gemeinde
Oberrodenbach geschrieben hatte, war zu dieser Zeit
Ordinarius des Gutenberg- Lehrstuhls und Direktor des
Gutenberg-Museums in Mainz.
In seiner Antwort vom 10.7.1962 schreibt Prof. Dr.
Ruppel an Bürgermeister Richard Rosenberger:
"Da Oberrodenbach wohl die längste Zeit seiner
bewußten Geschichte zum Mainzer Peterstift gehörte,
möchte ich glauben, daß das Wappen dieses Stiftes (die
beiden sich kreuzenden Schlüssel St. Peters) im neuen
Wappen des Ortes aufgenommen werden sollten. Diese
Schlüssel sind ja noch heute im Oberrodenbacher Wald auf
einer ganzen Anzahl von Grenzsteinen zu sehen. Will man
ein weiteres Zeichen hinzutun, so könnte man unter dem
Wappenschild zwei sich parallel dahinschlängelnde Linien
anbringen, die in denkbar größter Einfachheit einen Bach
darstellen. Das wäre dann ein sogenanntes 'redendes'
Wappen, dessen Zeichen aus dem Ortsnamen hergeleitet
wäre. ..."
Ein halbes Jahr später griff Bürgermeister
Rosenberger die Vorschläge von Prof. Dr. Ruppel und
des Hauptstaatsarchives auf und schickte einige Fotos
von Bildstöcken nach Wiesbaden. Im Begleitschreiben
dazu verwies er darauf, "daß wir festgestellt haben,
daß sich im Oberrodenbacher Wald auch eine Anzahl von
Grenzsteinen befinden, auf denen die beiden sich
kreuzenden Schlüssel St.Peters sich befinden.
Oberrodenbach war wohl die längste Zeit seiner bewußten
Geschichte zum Mainzer St. Peterstift gehörig. Wir sind
der Auffassung, daß gerade das Wappen etwas über die
frühere Geschichte unseres Dorfes aussagen soll.“
Die Darstellungen auf den Fotos der Bildstöcke aus
der Oberrodenbacher Gemarkung eigneten
sich allerdings nach Auffassung des Hauptstaatsarchives
nicht für eine heraldische Verwendung. Allerdings
war man in Wiesbaden dankbar für die Hinweise auf die
Grenzsteine. In seiner Antwort vom 7.2.1963 schreibt
nämlich Dr. Demandt vom Hauptstaatsarchiv: "Die
beiden sich kreuzenden Schlüssel des Symbols St. Peters
sind wappenmäßig gut zu verwenden, vermitteln in Ihrem
Falle außerdem eine klare geschichtliche Aussage über
die Vergangenheit Ihres Ortes. Wir würden also
vorschlagen, diese gekreuzten Schlüssel auf jeden Fall
zu verwenden, sie allerdings mit einem weiteren Symbol
zu verbinden, da die Schlüssel als Wappenemblem St.
Peters ja nicht allein das Oberrodenbacher Ortswappen
bestimmen können. Hier müßte noch ein örtliches Zeichen
hinzutreten. Empfehlenswert ist ein Rückgriff auf den
Ortsnamen, der sich gut für eine heraldische Darstellung
eignet. Die Stammsilbe läßt sich durch eine Rodehacke,
die Endung durch einen blauen Wellenbalken, der den Bach
symbolisiert, darstellen. Aus diesen drei Emblemen, der
gekreuzten Schlüssel, der Rodehacke und des Bachlaufes
müßte also das Wappen aufgebaut werden ..."
Mit diesem Vorschlag waren die Oberrodenbacher
weitestgehend einverstanden. Allerdings wurde, wie
Bürgermeister Rosenberger am 19.2.1963 schreibt,
"von einigen Ortsbewohnern der Wunsch geäußert, die
Farbe grün unter allen Umständen (evtl. als Einrahmung)
mitzuverwenden, um darauf hinzudeuten, daß Oberrodenbach
ringsum von Wald umgeben ist." Zur Ansicht legte
man einige Entwürfe einer Oberrodenbacher Künstlerin
bei, die an der Gestaltung des Ortswappens großes
Interesse zeigte. Leider befindet sich in den Akten der
Gemeinde kein Hinweis auf den Namen der Künstlerin und
auf die Entwürfe.
Offenbar nach einem Wechsel des Sachbearbeiters legte
Dr. Engelbert vom Hauptstaatsarchiv mit Schreiben vom
30.5.1963 drei Entwürfe des heraldischen Zeichners des
Hauptstaatsarchives dem Oberrodenbacher Bürgermeister
vor. Dabei gab man dem Entwurf Nr. 1 den Vorzug, da er
am klarsten und auch aus weiter Entfernung am
deutlichsten die für die Gemeinde Oberrodenbach
typischen Symbole zur Geltung brachte. Es waren dies:
Bach, Rodehacke und Schlüssel.
Die Oberrodenbacher Gemeindevertretung war allerdings
anderer Meinung und favorisierte laut Brief vom
18.10.1963 einen anderen Entwurf mit kleinen Änderungen.
Danach sollten die Hacken ins grüne Feld, die Schlüssel
dagegen ins gelbe Feld, weil dies mit den katholischen
Kirchenfarben gelb/weiß harmonisiere. Als Trennungslinie
zwischen den beiden Feldern sollte der Bachlauf dienen.
Ähnlich wie in Niederrodenbach mußten sich aber auch die
Oberrodenbacher vom Hauptstaatsarchiv heraldisch
belehren lassen, denn mit Schreiben vom 24.10.1963
teilte die Wiesbadener Behörde mit, daß man die von der
Gemeindevertretung vorgeschlagenen Änderungen nicht gut
heißen könne, da diese Wünsche gegen alte Regeln der
Heraldik verstoßen würden
"auf Grund deren niemals in einem Wappenfeld Metall
auf Metall (dh. Weiß und Gelb = Silber und Gold) bzw.
Farbe auf Farbe (dh. Rot, Blau, Schwarz und Grün)
gesetzt werden darf. Es ist daher heraldisch falsch, in
Grün schwarze Hacken bzw. in Gelb silberne Schlüssel zu
setzen."
Der Gemeinde wurde deshalb nahegelegt, es bei dem
Entwurf des Heraldikers zu belassen. Weiter wurde
empfohlen, den Wellenbalken nicht durch einen Bach zu
ersetzen, da dieser die beiden Hauptsymbole (Hacke und
Schlüssel) in die Ecke des Schildes abdrängen und
dadurch deren Aussagewert verringern würde. Durch den
Wellenbalken sei außerdem die letzte Silbe des
Ortsnamens sinnfällig zum Ausdruck gebracht. Aufgrund
dieser Ausführungen beschloß die Oberrodenbacher
Gemeindevertretung im Januar 1964:
"Die Einführung eines Ortswappens wird einstimmig
beschlossen. Von den durch das Hauptstaatsarchiv
gefertigten Entwürfen soll folgender Entwurf das
künftige Ortswappen sein: auf grünem Grund die
gekreuzten Schlüssel (Peterstift zu Mainz), auf gelbem
Grund die gekreuzten Rodehacken und als Trennlinie der
Rodenbach."
Daraufhin wurde das Hauptstaatsarchiv am 29.1.1964
mit der Anfertigung der Reinzeichnung beauftragt und
beim Hessischen Minister des Innern die Genehmigung zur
Führung eines Ortswappens beantragt.
Die Genehmigungsurkunde vom 20.7.1964 wurde im
Staatsanzeiger veröffentlicht und ging dem Bürgermeister
am 5. August 1964 zu. Sie hat folgenden Wortlaut:
"Genehmigung eines Wappens der Gemeinde
Oberrodenbach,
Landkreis Hanau, Regierungsbezirk Wiesbaden
Der Gemeinde Oberrodenbach im Landkreis Hanau,
Regierungsbezirk Wiesbaden, ist gemäß § 14 Abs. 1 der
Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. vom 1. Juli 1969 (GVBL.
S. 103) das nachstehende beschriebene Wappen
genehmigt worden:
"Von Grün und Gold wellenförmig schräg geteilt: oben
zwei silberne Schlüssel gekreuzt, unten zwei grüne
Rodehacken gekreuzt."
Wiesbaden, 20.07.1964
Der Hessische Minister des Innern
IVb 2 – 3 k 06 – 22/64"
Ein Wappen und eine Fahne für die neue Gemeinde
Rodenbach
Mit dem Zusammenschluß der beiden ehemals
selbständigen Gemeinden Ober- und Niederrodenbach am 1.
März 1970 gingen nicht nur die Organe (Gemeindevorstand
und Gemeindevertretung), sondern auch die Wappen als
Hoheitszeichen der Gemeinden unter. Für die neue
Gemeinde mußte deshalb ein neues Wappen gefunden werden.
Über das Aussehen des neuen Wappens diskutierten die
alten Gemeindevertretungen der Ortsteile jeweils separat
in ihrer letzten Sitzung vor dem Zusammenschluß am
26.2.1970. Beiden Gemeindevertretungen lagen
gleichlautende Vorlagen der jeweiligen Gemeindevorstände
vor. Danach wurde vorgeschlagen, daß die Gemeinde
Rodenbach gemäß Schreiben des Hessischen Staatsarchivs
in Wiesbaden das bisherige Wappen der Gemeinde
Niederrodenbach führen soll, nämlich die grüne
Blätterkrone mit roten Steinen auf gelbem Grund.
Außerdem schlugen die Gemeindevorstände den
Gemeindevertretungen vor zu beschließen, daß die neue
Gemeinde erstmals eine Flagge führen soll. Hinsichtlich
der Flagge lagen den Gemeindevertretungen verschiedene
Vorschläge vor.
Im Hanauer Anzeiger wird über die Sitzung der
Gemeindevertretung Oberrodenbach wie folgt berichtet:
"Nicht ganz einer Meinung waren die ...
Gemeindevertreter ... mit der Einführung eines Wappens
für die neue Gemeinde Rodenbach ... Gemeindevertreter
Börner (CDU) vertrat die Meinung, daß die Einführung
eines Wappens für die neue Gemeinde verfrüht sei ...
Außerdem befürwortete Börner ein Wappen mit Symbolen
beider Gemeinden, um somit dem Gemeindezusammenschluß
auch in einem neuen Wappen Ausdruck zu verleihen ...
Einstimmigkeit hingegen bestand über die Farben der
neuen Gemeindeflagge, die die Farben rot und gelb und
das Wappen in einem weißen Karo in der Mitte trägt."
Das von dem Vorsitzenden verlesene Gutachten des
Hauptstaatsarchives war vom Bürgermeister der Gemeinde
Niederrodenbach beantragt worden und ging beiden
Gemeinden am 14.2.1970 mit folgendem Wortlaut zu.
"Gutachten des Hessischen Hauptstaatsarchives vom
13.2.1970
(Aktz.: 515/70/Dr.Kr/V)
'Zu der Frage, wie das künftige Wappen der Gemeinde
Rodenbach gestaltet werden soll, nehmen
wir gutachtlich wie folgt Stellung:
Ein älteres Siegel, das als Grundlage für die Schaffung
eines modernen Gemeindewappens dienen konnte, lag nur
bei der Gemeinde Niederrodenbach in Gestalt der
Laubkrone vor. Hier handelt es sich um ein sehr schönes
Wappenzeichen, das bisher nur in einer hessischen
Gemeinde als einziges Symbol geführt wird, nämlich von
Niederrodenbach. Da ein einziges ansprechendes
Wappensymbol in der Regel auch künstlerisch viel
eindrucksvoller wirkt, als eine Verbindung mehrerer
Symbole, würden wir es für richtig halten, wenn auch die
neue Gemeinde Rodenbach die grüne Blätterkrone auf
goldenem Grund als Wappen führen würde. Nur für den
Fall, daß diese Lösung unter keinen Umständen erreicht
werden kann, könnten wir dazu raten, außer der
Blätterkrone auch zwei gekreuzte Rodehacken in einen
dann wellenförmig schräggeteilten Schild aufzunehmen.
Damit wären zwei Elemente aus dem Niederrodenbacher
Wappen übernommen, die in der beliebten Form des
'redenden Wappens' auf den Ortsnamen ('roden' und 'bach')
hindeuten. Dagegen würden wir davon abraten, die
silbernen Schlüssel als Hinweis auf die frühere
Verbindung der Gemeinde Oberrodenbach zum Petersstift in
Mainz in das Wappen aufzunehmen, da diese ein sehr oft
benutztes Wappensymbol darstellen. Zwar könnte für ihre
Aufnahme sprechen, daß sie auf alten Grenzsteinen in der
Gemarkung Oberrodenbachs überliefert sind. Doch ist
nicht bekannt, daß sie auch im Siegel der Gemeinde
benutzt wurden; es könnte sich bei den Steinen lediglich
um die Kennzeichnung der Grenzen des Klosterguts
handeln. Wir würden es sehr begrüßen, wenn die
Vertretungskörperschaften Ihrer beiden Gemeinden sich
für ein Wappen entscheiden würden, das nicht mit zu
vielen Symbolen belastet ist, und damit in diesem Fall
die gewiß auch gewichtigen historischen Erinnerungen
gegenüber künstlerischen Erwägungen zurückstellen
würden. Einen Durchschlag dieses Schreibens senden wir
gleichzeitig an die Gemeinde Oberrodenbach.
Mit vorzüglicher Hochachtung
i.A.
gez. Kropat
Dr. Kropat"
Der Entwurf für die neue Gemeindefahne, der von
beiden Gemeinden akzeptiert wurde, sah eine rote und
eine gelbe Fahnenbahn vor, in der Mitte durch einen
weißen Rhombus unterbrochen, in dem das Wappen enthalten
ist. Mit Schreiben vom 20. März 1970 beauftragte der bis
zur Neuwahl eines neuen Bürgermeisters als
Staatsbeauftragter eingesetzte frühere Bürgermeister der
Gemeinde Niederrodenbach, Hermann Knobel, das
Hauptstaatsarchiv durch einen Heraldiker einen Entwurf
fertigen zu lassen, der dem Genehmigungsantrag an das
Innenministerium beigefügt werden könne. Nach einigen
Vorschlägen des Wappenzeichners Heinz Ritt einigten sich
die Staatsbeauftragten dann letztendlich auf einen
Entwurf, der im Gutachten des Hessischen
Hauptstaatsarchivs vom 31.Juli 1970 wie folgt
beschrieben ist:
"HESSISCHES HAUPTSTAATSARCHIV
6200 WIESBADEN – MAINZER STRAßE 8
Tgb.-Nr. 2937/70 31. Juli 1970
Gutachten
über den Flaggenentwurf für die Gemeinde Rodenbach Kreis
Hanau
Die Gemeindevertretungen der früheren Orte Nieder- und
Oberrodenbach, die jetzt zur Gemeinde Rodenbach
vereinigt sind, hatten am 26. Februar 1970 beschlossen,
das bisherige Wappen der Gemeinde Niederrodenbach
auch von der neugebildeten Gemeinde Rodenbach
weiterführen zu lassen.
Nunmehr wünscht diese Gemeinde auch die Verleihung einer
Flagge. Der vorliegende Entwurf zeigt in der von
Rot und Gelb gespaltenen Flaggenbahn oben das
Wappensymbol der Gemeinde, die grüne Laubkrone. Er ist
von
dem Wappenzeichner Heinz Ritt künstlerisch und
heraldisch einwandfrei gestaltet. Das Hessische
Hauptstaatsarchiv befürwortet daher den Antrag der
Gemeinde Rodenbach auf Flaggenverleihung.
Die Flaggenbeschreibung lautet:
'Die Flagge zeigt die beiden Farben Rot und Gelb, oben
eine grüne Laubkrone.'
i.A.
gez. Kropat
Dr. Kropat"
Die Urkunde mit der Genehmigung eines Wappens und
einer Flagge für die neue Gemeinde Rodenbach ging kurz
vor Weihnachten, am 20. Dezember 1970, im Rathaus ein.
Anläßlich des 975-jährigen Gemeindejubiläums wurde zur
Ausschmückung der Festzugsstraße eine 80x200 cm große
Jubiläumsfahne in großer Stückzahl (ca. 300 Exemplare)
hergestellt und an interessierte Einwohner verkauft. Sie
unterscheidet sich von der offiziellen Gemeindefahne
dadurch, daß im oberen Teil der rot-gelb gestreiften
Fahnenbahnen nicht die grüne Laubkrone allein, sondern
das gesamte Wappen mit Blätterkrone und Wappenschild
abgebildet ist. Um Mißbrauch mit dem Gemeindewappen zu
vermeiden und um sicher zu stellen, daß die Organe der
Gemeinde über einzigartige Urkunden, Briefköpfe und
Repräsentationsgeschenke mit dem Gemeindewappen
verfügen, hat die Gemeindevertretung am 24.4.1986 eine
besondere Satzung zum Schutze des Gemeindewappens
beschlossen. Danach kann der Gemeindevorstand Dritten
auf Antrag und im Einzelfall die Verwendung des
Gemeindewappens gestatten. Bei der Darstellung des
Rodenbacher Wappens in Briefen, Siegeln,
Repräsentationsartikeln, Fahnen etc. lassen sich zwei
unterschiedliche Ausführungsvarianten erkennen, die
gleichberechtigt nebeneinander stehen. Zum einen handelt
es sich um die Variante mit Strichen im linken oberen
Rand des Wappenschildes und zwischen den Steinen in der
Blätterkrone. Zum anderen findet sich die Variante, die
ohne derartige Striche auskommt. Bei diesen Strichen
handelt es sich um Schattierungselemente, die eine
größere Plastizität des Wappens bewirken sollen. Diese
Schattierungen, wie im übrigen auch die auffällige
Gestaltung der beiden oberen Ecken des Wappenschildes,
sind "Markenzeichen" des Heraldikers Heinz Ritt aus Bad
Nauheim. Diese im Rahmen der heraldischen Freiheit dem
Künstler und Wappenzeichner eingeräumten Spielräume und
Gestaltungselemente zählen nicht zu den heraldischen
Merkmalen, die in einer Wappenbeschreibung festgehalten
werden. Diese Elemente können je nach Geschmack und
Verwendungszweck des Wappens weggelassen werden, ohne
das Wappen als Hoheitszeichen der Gemeinde Rodenbach an
sich zu verfälschen.
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